Tarifvertrag

Verbändeverschmelzung von BAP und iGZ auf den GVP

Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) sind zum 1. Dezember 2023 erloschen und nach dem Umwandlungsgesetz zusammen auf den Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) verschmolzen.

Wir legen auf eine tarif- und leistungsgerechte Entlohnung unserer Mitarbeiter großen Wert!

SW Personaldienstleistungen setzt im Bereich der Zeitarbeit auf die GVP-Tarifverträge. Diese bieten sowohl Kunden, als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit. Die Tariffähigkeit des GVP (Gesamtverband der Personaldienstleister) ist mehrfach rechtlich bestätigt.

SW Personaldienstleistungen ist Mitglied im GVP Verband.